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NovaSedes-Verbrauchertipp - Zahlen Sie Negativzinsen bei Ihrer Bank?

Aktualisiert: 22. Mai 2023

Wer Geld auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto spart, bekommt längst nicht mehr nur minimale Zinsen auf sein Erspartes, sondern zahlt bei vielen Banken noch sogenannte Verwahrentgelte obendrauf. Dies ist nicht mehr bei allen Banken so.

Die meisten Banken in Deutschland haben ihre Negativzinsen abgeschafft, einzelne Finanzinstitute halten daran noch fest.


Acht Jahre dauerte die Ära der Negativzinsen, nachdem der damalige Präsident der EZB (Europäische Zentralbank) im Jahr 2014 erstmals in der Geschichte der Leitzinsen der Notenbank ins Negative verschoben hat.

In Form von Verwahrungsentgelten, auch Guthabengebühren oder negative Einlagezinsen reichten nach und nach die Banken diese Negativzinsen an die Kunden weiter.


Nachdem die EZB ihre Negativzinsen 2022 aufgegeben hat, haben die meisten Banken diese Negativzinsen wieder abgeschafft, aber eben doch nicht alle.


Einige Banken und Sparkassen haben in ihren Preisaushängen aktuell noch Regelungen zu Negativzinsen, allerdings nur für wirklich sehr große Berge und womöglich nur aus Versehen, da die Preisaushänge noch nicht geändert wurden.


Vielleicht aber stehen die entsprechenden Passagen in den Preisaushängen noch ganz bewußt, weil die jeweilige Bank die Regelung weiterhin für sinnvoll hält.

Auch Finanzunternehmen, die eher für ein unentgeltliches Girokonto und eigentlich für vergleichsweise hohe Sparzinsen bekannt sind, haben diese Negativzinsen-Regelung noch im Programm.


Wurden diese Änderungen vielleicht nur vergessen?

egativzinsen würden für die Kunden keine Rolle mehr spielen, so die Antwort auf eine Nachfrage bei einigen Banken, bzw. sei das "Verwahrungsentgelt" im Preisaushang nur "rein technischer Natur".

Im Preisaushang wäre die Regelung als "Platzhalter" vorgesehen, für den Fall, dass wieder Negativzinsen an die EZB gezahlt werden müssten. Derzeit besteht dafür aber eigentlich kein Grund.


Auf eine Anfrage wurde aber auch mitgeteilt, dass man sich ganz bewußt dafür entschieden hat an einer Negativzinsgrenze für Girokonten und Zinskonten festzuhalten. Man wolle sich damit vor zu hohen Mittelzuführungen schützen.


Eine mittelständische Bank, welche Privatkunden und kleine und mittelständische Unternehmer betreut, hat je Kunde nun sogar eine Negativzinsfreigrenze von 2 Millionen Euro eingeführt und damit die Negativzinsen für fast alle Bestandskunden abgeschafft.


Die Einführung des Einlagenentgelts wäre ein Gleichgewicht zwischen den Beiträgen von Kreditnehmern und Einlegern zur Finanzierung der Bankleistungen gewesen - so ein anderes Argument.

Zwischenzeitlich habe sich das Marktumfeld durch die Zinspolitik stark verändert und man wolle wegen der hohen Energiepreise und Inflation die Kundschaft nicht zusätzlich belasten. Natürlich gäbe es Gründe ein Einlagenentgelt zu erheben, weil das Ungleichgewicht zwischen Kreditzins und Einlagenzins nicht allein auf der Höhe des Leitzinses beruht, aber man verzichte darauf aus den vorgenannten Gründen.


Es bestätigt sich somit der Verdacht also nicht, dass Banken Gefallen an der Einnahmequelle Negativzins gefunden hätten, allerdings konnte man beobachten, dass so manche Bank anstelle von Negativzinsen einfach die Kontoführungsgebühr angehoben hat.


Ob Negativzinsen schließlich überhaupt zulässig waren und womöglich zurückbezahlt werden müssten, darüber streitet man auch noch vor Gericht.

Aus Sicht der Nova Sedes stellt das Thema Negativzinsen und Zinsen auf sein Erspartes bei der Bank einen guten Anlass dar, die eigene Geldanlage zu überdenken, und eine Investition des Ersparten beispielsweise in Genossenschaftsanteile in Erwägung zu ziehen. Schließlich lagen die Dividendenzahlungen bei der Nova Sedes Wohnungsbau eG zuletzt bei stattlichen drei Prozent.


Hinschauen lohnt sich!


Lesen sie einen weiteren Beitrag Zum Thema Negativzinsen im Nova Sedes News-Blog:


oder bei Focus einen Bericht über die Erfahrungen mit der Nova Sedes als Anlagemöglichkeit:

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