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Photovoltaik ab 1. Januar 2023 - vielversprechende Förderungen für neue Anlagen

Aktualisiert: 14. Apr. 2023


Seit dem 1. Januar 2023 bietet Photovoltaik eine vielversprechende Förderung für neue Anlagen: Die Einspeisevergütung wird beträchtlich verbessert. Welche weiteren Subventionen gibt es? Und was kosten die Installationen und potenzielle Speicher?


Die Bundesregierung hat eine Modifikation des Gesetzes für Erneuerbare Energien (EEG), das am 30. Juli 2022 in Kraft treten soll, auf den Weg gebracht. Diese Reformen sind ab Januar 2023 in Kraft und sorgen für mehrere Erleichterungen und Vervollkommnungen sowohl für neue als auch für bereits bestehende Photovoltaikanlagen.


Novellierung des EEG: Einspeisevergütung erhöht sich

Ein wichtiges Merkmal der Modifizierung ist die deutliche Verbesserung der Einspeisevergütung. Darüber hinaus dürfen neu installierte Generatoren nun den gesamten produzierten Strom in das Netz einspeisen - eine bedeutende Änderung, da die Einspeisung bislang auf 70% begrenzt war. Und die Einspeisevergütung bleibt im Jahr 2023 konstant.


Steuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen

Für Besitzer von kleinen und mittelgroßen Solaranlagen (bis zu 30 kW bei Einzelfamilienhäusern und 15 kW pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) besteht nun die Möglichkeit, auf die Einkommensteuer für die Erlöse aus ihrer Anlage zu verzichten. Diese Erleichterung ist bereits rückwirkend ab dem Jahr 2022 gültig. Seit dem 1. Januar 2023 wird zudem die Bereitstellung und Montage der Anlagen für Einfamilienwohnhäuser umsatzsteuerfrei. Sogar Photovoltaikanlagen, die nicht auf einem Hausdach montiert werden, sondern im Garten aufgestellt sind, haben ebenfalls Anspruch auf Fördermittel. Allerdings ist hierfür eine Baugenehmigung notwendig und das Dach des Hauses muss für die Installation einer Anlage geeignet sein.


PV-Anlagen sind in der Regel langfristige Investitionen, deren Kosten sich erst nach mehreren Jahren amortisieren. Derzeit liegen sie bei ungefähr 1.400 bis 2.000 Euro pro Kilowatt Leistung (kWp). Große Anlagen sind hierbei in Relation günstiger als kleinere.


Welcher Standort ist geeignet und wie kann die Anlage montiert werden?

Ein Dach mit einer Neigung von 30 bis 35 Prozent und ausgerichtet nach Süden ist für die Installation einer Anlage am besten geeignet, aber auch Ost- und Westausrichtungen können vorteilhaft sein. Für eine sichere Überprüfung der Orts-Erfordernisse kann man einen Eignungs-Check bei den Verbraucherzentralen bestellen (Terminvereinbarung unter Tel. 0800809 802 400).


Selbstmontage ist erlaubt, aber dennoch wird davon abgeraten, denn die Garantie der meistens sehr langen Garantien der Hersteller erlischt bei Eigenmontage. Außerdem benötigt man einen Elektroinstallateur, um die Anlage ans Netz anzuschließen.


Welche Förderungen sind möglich?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen günstigen Kredit für jene, die ein Photovoltaik-System planen und voraussetzen, dass Teile des produzierten Stroms ins Netz eingespeist werden. Sie fördert auch die Montage von Energiespeichern. Dazu kommen noch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen von verschiedenen Kommunen und Regionalverbänden.


Wer selbst nicht die Möglichkeit hat auf seinem Dach eine Photovoltaik-Anlage zu montieren kann trotzdem in Solar investieren.

Ein Stabiles Investmentkonzept!

Die Wohnen und mehr bieten Ihnen die Möglichkeit, aus einer PV-Anlage direkt einzelne Module nebst Systemzubehör zu erwerben. Der damit erzeugte Solarstrom wird an einen Energieerzeuger zu einer staatlich garantierten Einspeisevergütung (EEG) verkauft. Ihr Gewinn ermittelt sich aus den Stromerlösen abzüglich den Betriebskosten. Alternativ bietet Ihnen die Wohnen & Mehr an, die von Ihnen erworbenen Module anzupachten.

Mehr Informationen finden Sie unter www.wohnenundmehr-solar.de

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